Ein Staatsverständnis als etwas Festes zu bezeichnen – ist wohl der Traum aller derjenigen die den Status Quo als befriedigend empfinden. Aber Veränderungen in diesem Bereich sind auch eher im Bereich von Generationenfolgen als Legislaturperioden anzusiedeln..
Der Knackpunkt bleibt dabei stets die Frage – wer ist das „wir“, dass den eigenen Staatsbegriff definieren darf.
Hatte man vor 100 Jahren noch kein Problem das wir auf die männliche Bevölkerung, womöglich noch eines gewissen Standes, zu beschränken – so gerät praktisch jedes Land heut in Rechtvertigungszwang wenn weiterhin Frauen ausgeschlossen werden. – und die Legitimation für demokratische Entscheidungen im Nahraum geraten unter Druck sobald ein bedeutender Prozentsatz von „anderen“ nicht an Entscheidungen teilnehmen kann. Empört es die europäische Seele doch wenn in arabischen Staaten bis zu 95 % der Einwohner aufgrund anderer Staatsangehörigkeiten nicht wahlberechtigt sind.
Logische Folge der gewünschten Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten war somit auch ein unbeschränktes Wahlrecht von EU-Bürgern in ihren Wahlheimaten auf lokaler Ebene. Dies ist sicherlich Kind des Gedankens, das man als politischer Mensch sich dafür interessiert, was unmittelbar um einen geschieht – und man sich auf anderer politischer Ebene (Land) in erster Linie mit dem Herkunftsstaat identifiziert. Ob das jetzt immer so stimmt mag ich mal dahingestellt lassen. Sicherlich braucht man einfach viel mehr Zeit sich in einem neuen Land auf Landesebene einzustellen, – ob und welche Gebäude einem die Sicht auf den Wald gegenüber nehmen sollen, dazu fällt es doch sehr schnell und unmittelbar leicht eine Meinung zu haben.
Wenn man noch hinzunimmt dass im Diskurs die Möglichkeit am politischen Diskurs ein Menschenrecht darstellt. – muss man sich nur noch Fragen welche Rechtfertigung das exclusive „Wir“ noch hat.
PS: für eine Vorstellung in Zahlen
http://www.auslaenderstimmrecht-bs.ch/de/betrifft/index.php
